Tagesordnung
§ 1 Neukalkulation
der Benutzungsgebühren für die öffentliche Wasserversorgung
- Vorstellung
der Gebührenkalkulation
- Beratung und Beschlussfassung über die
Festsetzung der Wasserverbrauchsgebühren
§ 2 Neukalkulation
der Benutzungsgebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung
- Vorstellung
der Gebührenkalkulation
- Beratung und Beschlussfassung über die
Festsetzung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren
§ 3 Festsetzung
der Bauplatzverkaufspreise für das Baugebiet „Haggenmoos“
- Vorstellung
der Kalkulation der Bauplatzverkaufspreise
- Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Bauplatzverkaufspreise
§ 4 Entscheidung
über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB im immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahren für die Motocross-Strecke „Haggenmoos“,
Gemarkung Boms, Flur 2,
Flurstück Nr. 108
- Sachstandsbericht
der Verwaltung s
- Beratung und Beschlussfassung
§ 5 Bekanntgabe und Protokollierung des Ergebnisses des Umlaufbeschlusses über die Vergabe der
Straßenbauarbeiten im Bereich des Bahnübergangs 14,2 km Schwarzenbach-Glochen
§ 6 Genehmigung
des Protokolls der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung/
Bekanntgaben der Verwaltung
§ 7 Anfragen, Verschiedenes und Mitteilungen
Zur
öffentlichen Sitzung ist die Bürgerschaft herzlich eingeladen.
Im Anschluss an die öffentliche Sitzung findet eine
nichtöffentliche Sitzung statt.
Bürgermeisteramt
Auftritte im Juli
Auch im Monat Juli ist der Musikverein Boms wieder bei Veranstaltungen musikalisch unterwegs. Unsere nächsten Auftritte finden statt bei:
• 19.07.2026 14.00 Uhr Unterhaltung Biergarten Bächtlefest Bad Saulgau
• 20.07.2026 9.30 Uhr Bächtlefest-Umzug Bad Saulgau
Wir freuen uns über Zuhörerinnen und Zuhörer aus unserer Heimatgemeinde, die vorbeikommen und uns bei unseren Auftritten begleiten.
Ihr Musikverein Boms e. V.
Sommerabendkonzert des MV Boms am 23.07.2026 ab 18.00 Uhr
Der Musikverein Boms lädt zum Sommerabendkonzert am Donnerstag, den 23.07.2026, im Hof des Dorfgemeinschaftshauses in Boms ein!. Für das leibliche Wohl während des Konzerts ist bestens gesorgt. Die Veranstaltung findet jedoch nur bei guter Witterung statt. Der Eintritt ist frei. Wir freuen uns über Euer zahlreiches Erscheinen!
Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter,
die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet,
unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein.
Die
Beitragssatzung wurde zum 01.01.2026 geändert und kann in der jeweils geltenden
Fassung unter www.tsk-bw.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/satzungen/ abgerufen
werden.
Der Meldestichtag für Bienenvölker weicht von dem Stichtag anderer Tierarten ab und ist der 01. Mai eines jeden Jahres, erstmalig: 01.05.2026.
Zum Meldestichtag ist der tatsächlich gehaltene Bestand an Bienenvölkern anzugeben. Unvollständige oder zu niedrige Angaben können im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder zur Versagung von Leistungen führen.
Die Meldeunterlagen werden rechtzeitig vor dem Meldestichtag an alle bei den Veterinärämtern registrierten Bienenhalterinnen und Bienenhalter versandt.
Tierhalterinnen und Tierhalter, die Bienenvölker halten und bis zum 01.05.2026 keinen Meldebogen erhalten haben, können diesen bei der Tierseuchenkasse BW anfordern.
Die Meldepflicht begründet sich aus § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse BW. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW finden Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.
Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; Internet: www.tsk-bw.de
Am 01. Mai 2025 traten neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln in Kraft. Von Bürgerinnen und Bürgern mitgebrachte Papier-Passbilder dürfen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert werden. Biometrische Lichtbilder müssen digital vorliegen. Die neuen Regelungen sind auf das am 03. Dezember 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumenten zurückzuführen. Ziel dieser Regelung ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Beantragungsprozess medienbruchfrei zu digitalisieren. Ab sofort haben unsere Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ein digitales Passbild vor Ort beim Gemeindeverwaltungsverband Altshausen erstellen zu lassen. Hierbei kann der Bürger am Selbstbedienungsterminal sein Foto selbst machen, welches beim Termin im Bürgerbüro dann in den Antrag auf Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel übernommen wird. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter einwohner@gvv-altshausen.de oder telefonisch unter 07584/9205-19