Gemeinde Boms
 
 
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Aktuelles aus der Gemeinde Boms

Das Rathaus ist am Montag, 20. Juli 2026 geschlossen.

 
 

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 22. Juli 2026
um 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Boms

Tagesordnung

§ 1     Neukalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Wasserversorgung
           - Vorstellung der Gebührenkalkulation
           - Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Wasserverbrauchsgebühren

§ 2     Neukalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung
           - Vorstellung der Gebührenkalkulation
           - Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren

§ 3     Festsetzung der Bauplatzverkaufspreise für das Baugebiet „Haggenmoos“
           - Vorstellung der Kalkulation der Bauplatzverkaufspreise  
           - Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Bauplatzverkaufspreise

§ 4     Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB im immissionsschutzrechtlichen
           Genehmigungsverfahren für die
 Motocross-Strecke „Haggenmoos“, Gemarkung Boms, Flur 2,
            Flurstück Nr. 108
            - Sachstandsbericht der Verwaltung s
            - Beratung und Beschlussfassung

§ 5    Bekanntgabe und Protokollierung des Ergebnisses des Umlaufbeschlusses über die Vergabe der
         Straßenbauarbeiten im Bereich des Bahnübergangs 14,2 km Schwarzenbach-Glochen

§ 6     Genehmigung des Protokolls der letzten öffentlichen 
Gemeinderatssitzung/ 
           Bekanntgaben der Verwaltung

§ 7     Anfragen, Verschiedenes und Mitteilungen

Zur öffentlichen Sitzung ist die Bürgerschaft herzlich eingeladen. 
Im Anschluss an die öffentliche Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Bürgermeisteramt


 
 
Artikel 1
Artikel 2

Musikverein Boms e.V.

Auftritte im Juli

Auch im Monat Juli ist der Musikverein Boms wieder bei Veranstaltungen musikalisch unterwegs. Unsere nächsten Auftritte finden statt bei:

• 19.07.2026     14.00 Uhr     Unterhaltung Biergarten Bächtlefest Bad Saulgau 

• 20.07.2026       9.30 Uhr     Bächtlefest-Umzug Bad Saulgau 

Wir freuen uns über Zuhörerinnen und Zuhörer aus unserer Heimatgemeinde, die vorbeikommen und uns bei unseren Auftritten begleiten.

Ihr Musikverein Boms e. V.

Sommerabendkonzert des MV Boms am 23.07.2026 ab 18.00 Uhr

Der Musikverein Boms lädt zum Sommerabendkonzert am Donnerstag, den 23.07.2026, im Hof des Dorfgemeinschaftshauses in Boms ein!. Für das leibliche Wohl während des Konzerts ist bestens gesorgt. Die Veranstaltung findet jedoch nur bei guter Witterung statt. Der Eintritt ist frei. Wir freuen uns über Euer zahlreiches Erscheinen!

Sommerabendkonzert 2026

 
 
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Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 bei der Tierseuchenkasse BW

Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein.   
Die Beitragssatzung wurde zum 01.01.2026 geändert und kann in der jeweils geltenden Fassung unter www.tsk-bw.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/satzungen/ abgerufen werden.

Der Meldestichtag für Bienenvölker weicht von dem Stichtag anderer Tierarten ab und ist der 01. Mai eines jeden Jahres, erstmalig: 01.05.2026. 

Zum Meldestichtag ist der tatsächlich gehaltene Bestand an Bienenvölkern anzugeben. Unvollständige oder zu niedrige Angaben können im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder zur Versagung von Leistungen führen.

Die Meldeunterlagen werden rechtzeitig vor dem Meldestichtag an alle bei den Veterinärämtern registrierten Bienenhalterinnen und Bienenhalter versandt.

Tierhalterinnen und Tierhalter, die Bienenvölker halten und bis zum 01.05.2026 keinen Meldebogen erhalten haben, können diesen bei der Tierseuchenkasse BW anfordern.

Die Meldepflicht begründet sich aus § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse BW. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.

Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW finden Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.

Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; Internet: www.tsk-bw.de


 
 

Ankündigung von Baugrunduntersuchungen für die Ausführungsplanung


Mikrozensur 2026 startet


Fotoautomat beim GVV Altshausen

Am 01. Mai 2025 traten neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln in Kraft. Von Bürgerinnen und Bürgern mitgebrachte Papier-Passbilder dürfen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert werden. Biometrische Lichtbilder müssen digital vorliegen. Die neuen Regelungen sind auf das am 03. Dezember 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumenten zurückzuführen. Ziel dieser Regelung ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Beantragungsprozess medienbruchfrei zu digitalisieren. Ab sofort haben unsere Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ein digitales Passbild vor Ort beim Gemeindeverwaltungsverband Altshausen erstellen zu lassen. Hierbei kann der Bürger am Selbstbedienungsterminal sein Foto selbst machen, welches beim Termin im Bürgerbüro dann in den Antrag auf Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel übernommen wird. Bei Fragen stehen wir  Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter  einwohner@gvv-altshausen.de oder telefonisch unter 07584/9205-19

 
 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Boms
Kirchstraße 1 | 88361 Boms
Telefon: 07581 / 4894 - 0