Das Landesgrundsteuergesetz regelt die Grundsteuer
ab dem Jahr 2025 neu.
Schon jetzt beginnt die Umsetzung.
Und dafür braucht es Ihre Mithilfe. Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt.
Das geschieht mit einer sogenannten "Feststellungserklärung".
Diese müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Januar 2023 abgeben.
Alle Informationen dazu finden Sie in der PDF links!
Unter folgendem Link können Sie weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden:
Unter folgendem Link können Sie die Bodenrichtwerte sowie Karten abrufen:
Öffentliche Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses zur Entwurfsänderung sowie öffentliche Auslegung des geänderten Bebauungsplanentwurfs und Anhörung der Träger öffentlicher Belange.
Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch zur beabsichtigten
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Egelsee Flst Nr: 37/3“
Der Gemeinderat der Gemeinde Boms hat in öffentlicher Sitzung am 24.06.2021 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt und zur Offenlegung für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben.
Die Planeinsichtnahme findet im Zeitraum von 09.08.2021 bis einschließlich 10.09.2021 im Rathaus der Gemeinde Boms, Kirchstraße 1, 88361 Boms sowie parallel im Verbandsgebäude des Gemeindeverwaltungsverbandes, Ebersbacherstrasse 4, 88361 Altshausen zu den üblichen Öffnungszeiten statt.
Alle Bürger*innen haben den Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigenschnelltest!